Beim Abschluss eines Kreditvertrags verrechnen Banken in Österreich häufig Bearbeitungsgebühren in Höhe mehrerer Tausend Euro. Diese Gebühren werden meist pauschal angesetzt, ohne dass eine konkrete Aufschlüsselung des tatsächlichen Aufwands erfolgt.
Genau hier setzt die rechtliche Prüfung an. In zahlreichen Fällen zeigt sich, dass die verrechneten Gebühren in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand der Bank stehen oder dass die zugrunde liegenden Klauseln im Kreditvertrag nicht transparent formuliert wurden.
Sowohl österreichische als auch europäische Gerichte haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dieser Thematik befasst. Die bisherigen Urteile haben gezeigt, dass eine Vielzahl der in Kreditverträgen verwendeten Klauseln rechtlich anfechtbar sind. Bereits zahlreiche Banken in Österreich, darunter auch große Institute und Bausparkassen, mussten in einzelnen Verfahren überhöhte Bearbeitungsgebühren an betroffene Kreditnehmer zurückerstatten.
Wer einen Kreditvertrag in Österreich abgeschlossen hat, kann seine Unterlagen daher rechtlich prüfen lassen. Eine erste Ablehnung durch die Bank bedeutet dabei nicht das Ende der Rückforderung. Häufig zeigt sich erst im Detail der Vertragsanalyse, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Rückzahlung besteht.
Ja. Auch bei ausbezahlten, alten Kreditverträgen ist die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich.
Banken verrechnen beim Abschluss oft Bearbeitungsgebühren oder Bereitstellungsentgelte in der Höhe von 1 – 3% der Kreditsumme. Die Rückforderungsbeträge liegen daher in der Regel bei mehreren hundert Euro bei Konsumkrediten und mehreren tausend Euro bei Immobilienkrediten.
Jeder Fall ist individuell. Manche Kreditinstitute sind an einer raschen außergerichtlichen Lösung interessiert, andere suchen den Weg zum Gericht.
30 Jahre, ab Zahlung der einmaligen Gebühr.
Ja. Leasingverträge sind eine spezielle Form des Kreditvertrages. Deshalb ist die
Rückforderung grundsätzlich auch bei Leasingverträgen möglich.
Grundsätzlich alle Arten von Krediten. Sowohl Immobilienkredite als auch Verbraucherkredite.
Ja. Banken sind verpflichtet, kostenlos Kopien der Kreditunterlagen zur Verfügung zu Stellen.
Sie benötigen Ihren Kreditvertrag. Wir prüfen für Sie, ob die Gebühr zulässig war und ob eine Rückforderung möglich ist.