In Österreich kann die Scheidung auf zwei Arten erreicht werden:
• Einvernehmliche Scheidung, welche die unkompliziertere Art der Scheidung ist, weil beide Ehepartner den Wunsch haben, sich scheiden zu lassen
• Strittige Scheidung, diese erfolgt aufgrund einer Klage eines der Ehepartner vor Gericht.
Die sogenannte Auflösung der häuslichen Gemeinschaft rechtfertigt eine Scheidung:
• wenn man dem Partner nicht nachweisen kann, dass er/sie Eheverfehlungen begangen hat, die eine Scheidung aus Verschulden rechtfertigen.
• und der Partner es ablehnt, sich scheiden zu lassen.
• Die Voraussetzung ist, dass das Eheleben seit mindestens 3 Jahren faktisch beendet ist..
• Der Kläger muss beweisen, dass die Ehe nicht gerettet werden kann.
• Übrige Ehescheidungsgründe: Geisteskrankheit, schwere ansteckende Krankheiten. In solchen Fällen muss das gemeinsame Eheleben dauerhaft unzumutbar sein.
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Die einvernehmliche Scheidung können nur beide Ehepartner gemeinsam beantragen. Vor der Stellung des gemeinsamen Antrags müssen die Ehepartner:
• mindestens ein halbes Jahr getrennte Haushalte führen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Ehepartner getrennt wohnen.
Die Rechtsanwälte, die mit dem Verein „Privileg“ zusammenarbeiten informieren Dich gerne sobald du Mitglied bist.
Die Scheidung erfolgt, nachdem ein Scheidungsprozess vor Gericht geführt wird, welcher durch die Klage eines Ehepartners eingeleitet wird. Ziel ist dabei, dass man dem Gericht das Verschulden des Ehepartners nachweist.
Die Klageschrift wird;
• bei dem Bezirksgericht eingebracht, das für die letzte gemeinsame Wohnadresse der beiden Partner zuständig ist.
• Für das Verfassen einer Scheidungsklage ist eine gute Rechtsberatung zu empfehlen.
Am Ende des Verfahrens wird ein Urteil ausgesprochen und beiden Partnern zugestellt. Man hat dann das Recht binnen 4 Wochen Berufung dagegen einzulegen. Wenn niemand beruft, wird die Scheidung rechtskräftig.
Die Klage kann nur derjenige Partner einbringen, der der Meinung ist, dass die Ehe dauerhaft zerrüttet ist und dass das unakzeptable Verhalten des anderen Partners der Grund dafür ist, weshalb ein gemeinsames Eheleben nicht mehr möglich ist. Die häufigsten Gründe sind:
• Ehebruch, physische Gewalt, Beschimpfung und Erniedrigung des anderen Partners, Alkoholmissbrauch, hartnäckiges beharrliches Schweigen, Rücksichtslosigkeit, Nichtachtung der Verpflichtung für den anderen Partner und den ev. gemeinsamen Kindern finanziell zu sorgen, Geheimhaltung der eigenen Einkommen usw.
Selbst wenn man eine Scheidungsklage eingebracht hat, ist es immer noch möglich einen Scheidungsvergleich im Verfahren abzuschließen, sofern man sich einigen kann.
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