Insolvenz - Privileg - Recht für alle

Insolvenz

Raus aus den Schulden! – Werde deine Schulden los.

Du hast vor lauter Rechnungen und Mahnbriefen den Überblick verloren? Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür? Oder es wird dein Gehalt gepfändet? …

Schulden können viele Ursachen haben. Oft reicht ein überteuerter Kreditvertrag oder ein privater  Schicksalsschlag. Einmal in Geldnot, ist es oft schwierig wieder rauszukommen. Es kann jeden treffen. Durch Zinsen und Mahngebühren erhöhen sich die Schulden. Und bald hat man den Überblick verloren. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Schritt für Schritt.

Wir verschaffen uns gemeinsam einen Überblick (Schuldenstand, Einnahmen, Ausgaben, …). Wir passen auf, dass deine Grundbedürfnisse abgesichert sind (Wohnen, Gesundheit, etc.). Gemeinsam wird geprüft, ob Ausgaben gesenkt werden können oder vielleicht das Einkommen erhöht werden kann. Wir achten darauf, dass alle Gläubiger berücksichtigt werden und sämtliche Fristen eingehalten werden.

Mit Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten wird ein Plan für deinen „Konkurs“ erstellt. Abhängig von deinen persönlichen Verhältnissen finden wir die richtige Lösung.

Das kann entweder ein fixer Zahlungsplan sein. Zahlst du die fix vereinbarte Monatsrate pünktlich, bist du nachher alle Schulden los. Egal wie hoch diese vorher waren. Gleiches gilt für die Abschöpfung. Du musst für fünf Jahre dein gesamtes pfändbares Einkommen abtreten. Nachher bist du alle Schulden los. Unabhängig von der Höhe des tatsächlich zurückgezahlten Betrages.

Befreie Dich von Deinen Geldsorgen. Melde dich jetzt. Keine Wartezeit.

Zahlungsplan, Abschöpfung, Tilgungsplan– Wege aus der Krise

Das Schuldenregulierungsverfahren ist eine Möglichkeit, Dich von Deinen Schulden zu befreien. Natürlich nicht umsonst. Im Schuldenregulierungsverfahren gibt es – kurz zusammengefasst – folgende Möglichkeiten:

  • Bei einem Zahlungsplan bietest Du deinen Gläubigern eine Quote,
  • zahlbar entweder sofort oder in Raten (bis 7 Jahre).
  • Die Mindestquote entspricht in der Praxis Deinen voraussichtlich in den nächsten 7 Jahren pfändbaren Einkommensteilen.

Nehmen die Gläubiger den Zahlungsplan an, so bist Du nach dessen Erfüllung (7 Jahren) schuldenfrei. Zuerst muss Dein gesamtes Vermögen (soweit es nicht der Exekution entzogen ist) verwertet werden, also z.B.: ein Auto, eine Wohnung, ein Haus, etc.

Gelingt kein Zahlungsplan bleibt Dir noch das Abschöpfungsverfahren.

  • Der pfändbare Teil Deines Einkommens wird für 5 Jahre auf die Gläubiger aufgeteilt.
  • In diesen 5 Jahren musst Du verschiedene Obliegenheiten erfüllen, insbesondere musst Du arbeiten bzw. Dich um eine Arbeit bemühen. Wenn Du dich wohlverhalten hast, erhaltest Du vom Gericht nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung. Die Frist für die Entschuldung mittels Abschöpfungsverfahren wurde vorerst für die nächsten 5 Jahre auch bei Privatinsolvenzen auf maximal 3 Jahre herabgesetzt

Zum bestehenden Abschöpfungsverfahren wurde eine zusätzliche neue dreijährige Variante eingeführt. Der so genannte Tilgungsplan ist ein Abschöpfungsverfahren unter strengeren Bedingungen.

  • innerhalb von dreißig Tagen nach festgestellter Zahlungsunfähig müssen Schritte zur Bewältigung der finanziellen Probleme einleiten und
  • es dürfen keine neuen Schulden mehr gemacht werden.

Die Fachanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung des Verfahrens.

Schuldenfrei in 3 Jahren! So schnell ging es noch nie. Tilgungsplan – „Neu“.

Das Schuldenregulierungsverfahren ist eine Möglichkeit, Dich von Deinen Schulden zu befreien. Natürlich nicht umsonst. Im Schuldenregulierungsverfahren gibt es – kurz zusammengefasst – folgende Möglichkeiten:

  • Bei einem Zahlungsplan bietest Du deinen Gläubigern eine Quote,
  • zahlbar entweder sofort oder in Raten (bis 7 Jahre).
  • Die Mindestquote entspricht in der Praxis Deinen voraussichtlich in den nächsten 7 Jahren pfändbaren Einkommensteilen.

Nehmen die Gläubiger den Zahlungsplan an, so bist Du nach dessen Erfüllung (7 Jahren) schuldenfrei. Zuerst muss Dein gesamtes Vermögen (soweit es nicht der Exekution entzogen ist) verwertet werden, also z.B.: ein Auto, eine Wohnung, ein Haus, etc.

Gelingt kein Zahlungsplan bleibt Dir noch das Abschöpfungsverfahren.

  • Der pfändbare Teil Deines Einkommens wird für 5 Jahre auf die Gläubiger aufgeteilt.
  • In diesen 5 Jahren musst Du verschiedene Obliegenheiten erfüllen, insbesondere musst Du arbeiten bzw. Dich um eine Arbeit bemühen. Wenn Du dich wohlverhalten hast, erhaltest Du vom Gericht nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung. Die Frist für die Entschuldung mittels Abschöpfungsverfahren wurde vorerst für die nächsten 5 Jahre auch bei Privatinsolvenzen auf maximal 3 Jahre herabgesetzt

Zum bestehenden Abschöpfungsverfahren wurde eine zusätzliche neue dreijährige Variante eingeführt. Der so genannte Tilgungsplan ist ein Abschöpfungsverfahren unter strengeren Bedingungen.

  • innerhalb von dreißig Tagen nach festgestellter Zahlungsunfähig müssen Schritte zur Bewältigung der finanziellen Probleme einleiten und
  • es dürfen keine neuen Schulden mehr gemacht werden.

Die Fachanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung des Verfahrens.

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