Kindesabnahme in Österreich - Privileg - Recht für alle

Kindesabnahme in Österreich

Wurden Ihnen Ihre Kinder weggenommen? Sie fühlen sich hilflos, sie sind nicht allein. Kontaktieren Sie uns.

Kindesabnahme in Österreich – Ihre Rechte als Eltern

Die Abnahme eines Kindes durch die Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) zählt zu den schwerwiegendsten Eingriffen in das Familienleben. Für betroffene Eltern ist eine solche Situation oft mit großer Unsicherheit, Angst und Hilflosigkeit verbunden. Wichtig zu wissen: Eine Kindesabnahme ist in Österreich nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Wann darf ein Kind abgenommen werden?

Eine sofortige Kindesabnahme darf nur erfolgen, wenn eine konkrete und akute Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und Gefahr im Verzug besteht. Die Maßnahme ist ausschließlich als letztes Mittel („ultima ratio“) vorgesehen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, das Kind zu schützen.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 138 ABGB (Kindeswohl)
  • § 211 ABGB (Gefahr im Verzug)
  • Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG)
  • Artikel 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens)

Nach einer Kindesabnahme werden Kinder je nach Alter und Situation in Krisenzentren, bei Krisenpflegeeltern, Pflegefamilien oder in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht.

Gerichtliche Überprüfung

Die Kinder- und Jugendhilfe kann eine Kindesabnahme nicht dauerhaft alleine entscheiden. Jede Maßnahme muss durch das zuständige Pflegschaftsgericht überprüft werden.

Dabei wird insbesondere geprüft:

  • Lag tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vor?
  • Bestand Gefahr im Verzug?
  • War die Maßnahme verhältnismäßig?
  • Hätten gelindere Mittel ausgereicht?

Das Gericht hat die Aufgabe, die Interessen des Kindes und die Rechte der Eltern sorgfältig abzuwägen.

Rechte der Eltern

Betroffene Eltern haben unter anderem das Recht auf:

  • Kontakt zu ihrem Kind,
  • Information über wichtige Entscheidungen,
  • Akteneinsicht,
  • rechtliches Gehör,
  • Stellung von Anträgen und Beweismitteln,
  • Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Vertrauensperson.

Im Verfahren können Gerichte, Sachverständige, Psychologen, Sozialarbeiter, Familiengerichtshilfe, Kinderbeistände und weitere Fachpersonen eingebunden werden.

Rückführung des Kindes

Ist eine Kindesabnahme nicht mehr erforderlich, muss die Rückführung des Kindes in die Familie geprüft werden. Dieser Prozess erfolgt häufig schrittweise und orientiert sich ausschließlich am Kindeswohl.

Die österreichische Rechtsordnung sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betonen, dass die Trennung von Eltern und Kindern nur in Ausnahmefällen zulässig ist und die Wiederherstellung des Familienlebens grundsätzlich anzustreben ist.

Unterstützung durch den Verein PRIVILEG

Der Verein PRIVILEG informiert Betroffene über ihre Rechte, unterstützt bei der Orientierung im Verfahren und hilft dabei, die notwendigen Schritte rechtzeitig zu setzen.

Gerade in Verfahren rund um Obsorge, Kontaktrecht, Kindesabnahmen und Rückführungen ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, Fristen einzuhalten und sich frühzeitig fachliche Unterstützung zu holen.

Unser Grundsatz

Kinderschutz und Elternrechte dürfen kein Widerspruch sein.

Jedes Kind hat das Recht auf Schutz. Gleichzeitig haben Eltern das Recht auf ein faires Verfahren, rechtliches Gehör und die Achtung ihres Familienlebens.

Beides muss in einem Rechtsstaat gewährleistet werden.